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Was ist Recht?

Das Recht besteht aus Normen. Die Rechtsnormen sollen das zwischenmenschliche Verhalten regeln. So lautet Artikel I Absatz I des Grundgesetzes der BRD: „ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Ich habe also ein Recht auf Achtung meiner Menschenwürde. Ebenso ergibt sich jedoch daraus auch für mich die Pflicht, die Würde anderer Menschen zu achten.

Das Zusammenleben der Menschen erfordert solche Regeln. Im Gegensatz zum Tier ist der Mensch nicht instinktgesteuert. Das Neugeborene muss erst einmal lernen. Es lernt von seinem Betreuer. Unser Zusammenleben beruht zu einem Großteil auf den Erfahrungen unserer Vorfahren. Sie haben ihre Sitten an die folgenden Generationen weitergegeben. So entwickelten sich einerseits geschriebene Gesetze, andererseits das Gewohnheitsrecht. Das Gewohnheitsrecht veränderte sich mit der Zeit, jedoch ebenso Gültigkeit besass wie das geschriebene Recht.

Rechtliche Normen betreffen einerseits den privaten, andererseits den öffentlichen Lebensbereich. Privatrechtliche Normen regeln die Beziehungen zwischen rechtlich gleichrangigen Rechtssubjekten, zum Beispiel zwischen Vermieter und Mieter, zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Begriff Privatrecht ist ein historischer Begriff. Er geht auf das „ ius privatum” des alten römischen Rechts zurück. Das Privatrecht regelt also die Beziehungen der Bürger untereinander und ist für das gesamte gesellschaftliche Leben von großer Bedeutung.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat (oder auch einer Gemeinde) und dem einzelnen Bürger. Eine Instanz der öffentlichen Gewalt kann etwas “anordnen”, “genehmigen” oder “verbieten”, kann beispielsweise Sozialhilfe „bewilligen“, eine Steuer „erheben“ oder zur Bundeswehr “einberufen”. Zum öffentlichen Recht gehören auch rechtliche Verhältnisse zwischen verschiedenen Trägern der öffentlichen Gewalt (z. B. zwischen Bund und Ländern). Die Hauptgebiete des öffentlichen Rechts sind das Staatsrecht oder das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht.


Дата добавления: 2015-09-27 | Просмотры: 1008 | Нарушение авторских прав







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